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Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenGSVG-ASVG pflicht

Hallo,
wenn sich die Tätigkeit eines Gewerbetreibenden (mit nur einem, ev. zwei Auftraggeber) welcher dafür GSVG Beiträge bezahlt, sich im nachhinein eigentlich als Dienstverhältnis u. somit ASVG-pflichtig herausstellt, welche Konsequenzen hat dies?
Wird der bereits bezahlte GSVG-Beitrag zurückbezahlt bzw. auf den ASVG-Beitrag angerechnet oder gibt es dann sogar eine Doppelbelastung?
Danke für Antwort.


Name:Michael
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Datum:29.07.2010 21:43
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GSVG-ASVG pflicht von Michael (29.07.2010)
 Re: GSVG-ASVG pflicht von Wilhelm Kurzböck (30.07.2010)
  Re: GSVG-ASVG pflicht von Michael (30.07.2010)

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