Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann endet das Dienstverhältnis rechtlich am 31. Dezember 2010.
Wird der offene Urlaub nicht konsumiert, so bleibt es bei diesem Ende der Beschäftigung.
Allerdings erfolgt eine Verlängerung der Pflichtversicherung um die - auf Kalendertage umgerechneten - offenen Urlaubstage.
Dies bedeutet dann auch, dass für diese Zeit ein allfälliges Arbeitslosengeld ruhen würde.
Wenn viel offener Urlaub vorhanden sein sollte (mehr als für 3 Urlaubsjahre = mehr als - in Ihrem Fall - 18 Wochen = 3 x 6) dann könnte die Weigerung, den Urlaub zu konsumieren, für den "ganz alten Urlaub" möglicherweise eine Verjährung nach sich ziehen.
Das sage ich nur aus der jahrelangen Beratungs- und Schulungserfahrung in derartigen Fällen dazu.
Mein Tipp:
Ich weiß, dass derartige Ereignisse wie ein Blitz einschlagen und man bemüht ist, wieder einen Fuß auf den Boden zu bringen.
Nehmen Sie sich bitte unbedingt auch die Zeit, ein Beratungsgespräch bei ihrer Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Die können Sie hier noch besser unterstützen als ich von der Ferne.
Und auch wenn es schwerfällt (28 Jahre Dienstzeit und womöglich nie arbeitslos), suchen Sie möglichst bald mal das AMS auf. Je eher die dort Bescheid wissen, desto eher ist eine sinnvolle Vermittlung möglich.
Ich verabschiede mich nämlich morgen in den Urlaub, wünsche Ihnen aber alles Gute für die Neuorientierung.
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