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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: AMS leistung

Hallo Tom!


Nach § 12 Abs. 3 lit. h AlVG sollte zwischen dem Ende der vorangegangenen vollversicherten Beschäftigung und dem anschließenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beim/bei derselben ArbeitgeberIn eine Unterbrechung von MINDESTENS einem Monat liegen, um als arbeitslos zu gelten und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Dies erklärt den Erfahrungsbericht von Irene.


Name:Wilhelm Kurzböck
Email:
Datum:29.07.2010 19:25
WWW:www.wikutraining.at


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten(Neue Beiträge - max 14 Tage)
AMS leistung von tom (29.07.2010)
 Re: AMS leistung von Irene (29.07.2010)
  Re: AMS leistung von Wilhelm Kurzböck (29.07.2010)

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