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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Urlaubskonsum während Dienstfreistellung


Mein Tipp:

Eine schriftliche Reaktion dahingehend, dass die Unterschrift unter die Mitteilung bezüglich der Dienstfreistellung als Wissenserklärung und nicht als Willenserklärung aufzufassen ist, da er diesbezüglich keine Bedenkzeit hatte (wenn das so stimmt) und nach Einholung von fachkundiger Auskunft erfahren hat, dass er nach der jüngeren Rechtsprechung nicht zum Urlaubskonsum verpflichtet wäre.

Die Dienstfreistellung nehmen Sie zur Kenntnis.

Das sollte relativ rasch eingeschrieben geschickt werden, damit nicht der Eindruck einer schlüssigen Zustimmung zur Urlaubsvereinbarung entsteht.


Name:Wilhelm Kurzböck
Email:
Datum:29.07.2010 13:54
WWW:www.wikutraining.at


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