Folgender Gedankenansatz:
1.) Ein Steuerpflichtiger führt kein Fahrtenbuch und setzt für 45 % seiner betrieblichen Fahrten Kilometergeld ab. Das Finanzamt prüft und schätzt den betrieblichen Anteil um 10 % höher ein, also 55 %. Dadurch sind die tatsächlichen Kosten, im Zweifelsfall auf dem Schätzweg ermittelt, anstelle des Kilometergeldes abzusetzen. Wäre diese Vorgehensweise des Finanzamtes haltbar?
2.) Ein Steuerpflichtiger führt kein Fahrtenbuch und setzt für 75 % seiner betrieblichen Fahrten Kilometergeld ab. Das Finanzamt prüft und schätzt den betrieblichen Anteil nur auf 55 %. Kann der Steuerpflichtige jetzt freiwillig auf 50 % zurückgehen, um das Kilometergeld anstatt der tatsächlichen Kosten abzusetzen?
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