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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Güterbeförderung B2B

@ Anna

Sollte es in oben genannter Frage um die Transportleistung gehen, so käme §3a Abs. 6 zum Ansatz. Somit wäre es am Empfängerort (Österreich) steuerbar, die Leistung würde durch einen Österreicher ausgeführt, somit in Österreich steuerbar und mit 20 % zu verusten.
Rechtslage vor 01.01.2010 war folgende: Es konnte bei der IG-Güterbeförderung ebenso mittels UID-Nummer der Leistungsort nach Österreich verschoben werden. Hätte somit das gleiche Ergebnis gebracht. Ab 01.01.2010 ist dies nicht mehr notwendig, da ohnehin am Empängerort steuerbar.


Name:Christoph
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Datum:26.07.2010 16:05
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Güterbeförderung B2B von Edith (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Josef (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Anna (26.07.2010)
  Re: Güterbeförderung B2B von Christoph (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Christoph (26.07.2010)
  Re: Güterbeförderung B2B von Anna (27.07.2010)

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