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Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenGüterbeförderung B2B

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Beide Unternehmen sind in Österreich ansässig. Es wird eine Lieferung von einem Drittland in ein anderes Drittland durchgeführt. Ich war der Annahme, dass dies unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z3 UST fällt. Nun vertritt ein Kunde die Ansicht, dass diese Steuerbefreiung nicht zum Tragen kommt, und mit 20 % Ust verrechnet werden muss. Habe aber auch andererseits Rechnungen von Lieferanten (große Speditionen) die Ihrerseits aber auch mit Hinweis auf diese Steuerbefreiung ohne Ust fakturieren.
Danke für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Edith


Name:Edith
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Datum:26.07.2010 14:31
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Güterbeförderung B2B von Edith (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Josef (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Anna (26.07.2010)
  Re: Güterbeförderung B2B von Christoph (26.07.2010)
 Re: Güterbeförderung B2B von Christoph (26.07.2010)
  Re: Güterbeförderung B2B von Anna (27.07.2010)

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