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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege?

Jetzt habe ich noch eine Vergleichsfrage:

Ein Leasingarbeiter ist beim Beschäftiger im Unternehmen eingebunden und unterliegt dessen Weisungen, ist aber nicht der Dienstnehmer vom Beschäftiger sondern vom Überlasser.
Ist diese Sichtweise durch irgendwelche Gesetze gedeckt, oder geht die GKK dem nur nicht nach, da ohnehin der Überlasser die Dienstnehmer zur GKK anmeldet?
Habe leider nichts dazu gefunden. Wäre dankbar, wenn jemand seine Sichtweise dazu posten könnte.


Name:Christoph
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Datum:23.07.2010 11:27
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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten(Neue Beiträge - max 14 Tage)
GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Christoph (19.07.2010)
 Re: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Wilhelm Kurzböck (19.07.2010)
  Re: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Christoph (19.07.2010)
   Re: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Wilhelm Kurzböck (20.07.2010)
    Re: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Christoph (23.07.2010)
     Re: GKK erkennt Werkvertrag nicht an - Auswege? von Wilhelm Kurzböck (23.07.2010)

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