Die Gründung einer eigenen Gesellschaft zwecks "Umgehung" der ASVG-Pflicht ist möglicherweise ein Akt, der außer Spesen nicht viel einbringt (§ 539 ASVG).
Die Sache könnte allerdings dann "besser" aussehen, wenn Sie tatsächlich jemanden (offiziell angemeldet; wenn möglich nicht nur geringfügig) einstellen, der Ihre Tätigkeiten für Ihren Auftraggeber mitübernimmt, da es dann an einem ganz wesentlichen Merkmal des Dienstverhältnisses mangelt, nämlich an der "persönlichen Leistungsverpflichtung".
Die Merkmale, sie Sie so nebenbei geschildert haben, stellen mE gar nicht so schwache Argumente gegen ein echtes Dienstverhältnis dar. Nur ist es natürlich so, dass ich dies von außen ohne nähere Fallkenntnis nicht abschließend beurteilen kann und die GKK vor Ort die Situation im Detail verfolgt hat.
Diese Merkmale sowie die Überlegung eine GmbH zu gründen, an der Sie dann z. B. zu 25 % beteiligt sind und damit ASVG pflichtversichert, könnte PRAKTISCH dazu führen, dass Sie und Ihre AuftraggeberInnen keinen Stress mehr mit der GKK haben (vorausgesetzt der Arbeitsort ist tatsächlich nicht bei Ihrem Hauptauftraggeber).
Inwieweit aber ein derartiger Schritt insgesamt vernünftig ist - nur um das ASVG zu vermeiden - müsste man natürlich noch im Detail erörtern, wohl auch unter Einbindung des Berufsrechts.
Die Krankenkassen haben jetzt natürlich enormen Aufwind durch die in letzter Zeit laufend gewonnenen Verfahren in dieser Frage und haben vor knapp 3 Jahren begonnen, die Verhältnisse zwischen SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen "abzuklopfen".
Nachdem in der Praxis das "Auftragsablehnungsrecht" und das "Vertretungsrecht" nicht mehr recht ziehen (weil faktisch nicht vorhanden), bleibt wohl nur noch die Variante der "Erfüllungsgehilfen".
Was z. B. noch für einen Werkvertrag sprechen könnte, wäre die konkrete Vereinbarung einer Gewährleistung zwischen Ihnen und dem Auftraggeber, wenn mal was schief geht.
Auch das müsste man dann auch im Detail noch konkretisieren.
Ich hoffe, dass ich auf die Schnelle ein paar kleine Aspekte aufzeigen konnte
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