Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Die GKK erkennt meinen Werkvertrag als SBB mit meinem bisherigen Dienstgeber (StB) nicht an. Die Gründe sind die üblichen: eingeschränkte Vertretungsmöglichkeit, teilweise Arbeitsmittel und das Kontrollrecht. Obwohl gerade letzteres wohl jedem Auftraggeber zusteht. Sei es wie es ist, die GKK benötigt nun mal unsere Beiträge. Ich aber suche natürlich nach einem Ausweg.
Ist die Gründung einer KG oder GmbH eventuell einer? Oder kann mich die GKK auch durch diese eigenen Rechtspersönlichkeiten über Umwege zu einem Dienstnehmer des Steuerberaters machen?
Hintergrundinfos: ich habe in der Startphase 5 Auftraggeber, der größte (StB) hat Gewicht von ca. 90 %. Meinen Arbeitsplatz kaufe ich mir inkl. Software vom bisherigen Dienstgeber , für die Systemnutzung wird ein monatliches Pauschale, wie für Web-Klienten üblich, verrechnet. Arbeitszeit und -ort sind frei wählbar. Werde einen Dienstnehmer für Aushilfstätigkeiten beschäftigen. Abgerechnet werden fertig gestellte Bilanzen und Buchhaltungen.
Vielen Dank und einen schönen Tag noch! |