ein fröhliches Hallo!!
bin Bilanzbuchhalter bei der KWT. es heißt immer, die steuerliche vertretung haben wir nicht - (soweit) ok -
1) kann ich mal beispiele dafür haben? was versteht man genau darunter?
2) Bilanzen bis rund 360.000,-- und E/A/Rechnungen dürfen wir machen - dürfen wir auch die steuererklärungen machen und beim finanzamt einreichen?
die uva ist ja auch eigens angeführt/aufgezählt!!
die wko hat zwar ein merkblatt "Der Unternehmer und sein steuerlicher Berater" mit einer gegenüberstellung, aber ich suche oft ergänzende erläuterungen, die nirgends zu finden sind.
.. ich brauch keinen strick um meinen hals!!
danke für die antwort(en).
lg trixi |