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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Arbeitslosengeldanspruch

Ich glaube da gibt es eine unbefristete Rahmenfristerstreckung - wenn devor mindestens fünf Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung liegen - od.eine fünfjährige Rahmenfristerstreckung.
Richtet sich aus auf zwischenstaatliche Abkommen in der PV.
Dann kann bis zu 5Jahre zurückgegriffen werden.
Am bestens ist sich da beim AMS direkt zu erkundigen.
lg


Name:Christa
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Datum:19.07.2010 13:17
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Arbeitslosengeldanspruch von Beate (18.07.2010)
 Re: Arbeitslosengeldanspruch von Christa (19.07.2010)
  Re: Arbeitslosengeldanspruch von Wilhelm Kurzböck (19.07.2010)
   Re: Arbeitslosengeldanspruch von Beate (19.07.2010)
    Re: Arbeitslosengeldanspruch von Wilhelm Kurzböck (19.07.2010)
     Re: Arbeitslosengeldanspruch von Beate (20.07.2010)
      Re: Arbeitslosengeldanspruch von Wilhelm Kurzböck (20.07.2010)

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