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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete

Hallo, hatte voriges Geschäftsjahr genau den gleichen Fall: Es ist noch im gleichen Geschäftsjahr eine (sowohl handels- als auch steuerrechtliche) Verbindlichkeit einzustellen, bei den Zahlungen handelt es sich nur um Ratenzahlungen. (Längerfristig wäre noch eine Abzinsung notwendig. Der RBW ist ebenfalls sofort abzuschreiben, da keine Nutzung mehr gegeben.


Name:Anna
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Datum:19.07.2010 09:06
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Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Michael (15.07.2010)
 Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Anna (19.07.2010)
  Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Michael (19.07.2010)
   Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Anna (19.07.2010)

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