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Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenKarenzierungsvertrag - offener Urlaub

Wenn bei einem bestehenden Dienstvertrag auf Grund eines zweijährigen Management -Contractes mit der ausländischen Tochtergesellschaft ein Karenzierungsvertrag vereinbart wird was passiert da mit dem offenen Urlaub?
Muss der lt. Urlaubsgesetzt abgegolten werden oder kann der "stehengelassen" werden und bei der Rückkehr od. event.Austritt verbraucht werden?
Könnte dieser Anspruch auch verfallen,wenn es sich um nicht konsumierte Urlaube aus 2008 und 2009 handelt? Welche Bestimmungen kommen da zur Anwendung?
Danke für Antworten.
MFG


Name:Beate
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Datum:15.07.2010 14:28
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Karenzierungsvertrag - offener Urlaub von Beate (15.07.2010)
 Re: Karenzierungsvertrag - offener Urlaub von Wilhelm Kurzböck (15.07.2010)

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