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Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenAbgrenzung Abschlagzahlg.Miete

Liebe Forumteilnehmer
ich benötige Eure Hilfe.
Um eine vorzeitige Auflösung des MV für ein Geschäftslokal - 18 Monate vor Befistungsende - zu erreichen,musste das Geschäftslokal innerhalb eines Monates geräumt werden und für 18 Monate, also bis Ende des befristenten MV, 50 % der Miete u.Betriebskosten als Abschlagzahlung geleistet werden.Dieser Betrag wurde sofort in Rechnung gestellt (Bezahlung aufgeteilt auf 6 Monate).
Allerdings geht aus dieser Rechnung nicht der Leistungszeitraum hervor, dies ist aber im vorhandenen Schriftverkehr ersichtlich.
-Gehe ich richtig mit der Annahme, dass
diese Abschlagzahlung auf die gesamte Dauer (18 Monate) abgegrenzt werden mus? Oder ist dies doch Sofortaufwand im lfd. WJ?
- Was passiert mit einer Investition welche im Lokal geblieben ist, muss der Restbuchwert sofort bzw. im lfd. WJ ausgebucht werden oder auch erst nach Ablauf der 18 Monate? Ich nehme an das ersteres der Fall sein wird.
Wäre schön wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Danke u. LG
Michael


Name:Michael
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Datum:15.07.2010 12:01
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Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Michael (15.07.2010)
 Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Anna (19.07.2010)
  Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Michael (19.07.2010)
   Re: Abgrenzung Abschlagzahlg.Miete von Anna (19.07.2010)

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