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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe


Die Bestimmungen des § 2c AVRAG sind zwingendes Recht und können auch durch Vereinbarung nicht verschlechtert werden (§ 16 AVRAG).

Das richterliche Mäßigungsrecht kann daher - je nach Einzelfall - trotz dieser Regelung im Arbeitsvertrag zur Anwendung gebracht werden.


Name:Wilhelm Kurzböck
Email:
Datum:15.07.2010 11:11
WWW:www.wikutraining.at


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Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
 Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (14.07.2010)
  Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
   Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (15.07.2010)
   Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
    Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (15.07.2010)
     Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (15.07.2010)

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