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Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antwortenRe: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe

Habe soeben noch § 2c AVRAG gelesen,und zum letzten Punkt - Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Wenn im DV die Konventionalstrafe mit einem Betrag angegeben wird und zusätzlich noch folgender Satz angeführt wird " Der DN anerkennt ausdrücklich die Angemessenheit der vereinbarten Konventionalstrafe" das dadurch das Mäßigungsrecht nicht angewendet werden kann?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.


Name:Christa
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Datum:14.07.2010 23:31
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Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
 Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (14.07.2010)
  Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
   Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (15.07.2010)
   Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (14.07.2010)
    Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Wilhelm Kurzböck (15.07.2010)
     Re: Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe von Christa (15.07.2010)

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