Danke Herr Kurzböck für Ihre ausführliche Darstellung.
Ich habe zu Pkt. B)noch eine Frage.
Vor längerer Zeit habe ich bei der WK
die Auskunft erhalten,dass bei einer einvernehmlichen Auflösung die von seiten des AG ausgeht u. ich glaube es war auch die Rede im Zusammenhang ,dass
als Konventionalstrafe ein höherer Betrag angesetzt war,ein Entgelt zusteht, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Würde das dann bedeuten,dass der AG dies schon im Dienstvertrag festhalten muss oder erst bei Auflösung zusagen kann oder muss?
lg |