Liebes Forum,
ich habe eine Frage bzgl. Konkurrenzklausel/Konventionalstrafe und Weiterzahlung des Gehaltes.
Laut meinen Informationen wird bei einer 6 monatigen Konkurrenzklausel mit Feststetzung einer Konventionalstrafe (Betrag im DV angeführt) bei Arbeitslosigkeit der Monatsbezug für diesen Zeitraum - bei einvern. Lösung -vom DG weiterbezahlt.
Meine Frage; stimmt dies, bzw.gibt es da einen Sockelbetrag ab wann eine Zahlung zu leisten ist? Ich hab da dunkel in Erinnerung erst ab SV-Höchstbeitragsgrundlage, wenn Verdienst darunter dann nicht?
Wo könnte ich da noch nachforschen?
Vielen Dank für Antworten.
lg |